Notwendige Dokumente für die Physiotherapie und Osteopathie

PHYSIOTHERAPIE 

 3 Schritte um eine Behandlung zu erhalten: 

 1. Verordnung erhalten
 2. Bewilligen lassen
 3. Rückerstattung:Dokumente abschicken, zusammen mit Physiotherapie-Rechnung

 Schritt 1:

 Um Patienten zu schützen verlangt das Gesetz, dass Sie eine VERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPIE bekommen. Ohne dieses Dokument, darf ich Sie leider NICHT behandeln.




Verlangen Sie bei Ihrem Arztbesuch danach. Dies bekommen Sie vom, (unter anderem):

 1. HAUSARTZ
 2. INTERNIST
 3. ORTHOPÄDE,
 4. weitere FACHÄRZTE

  Manchmal müssen Sie drauf bestehen, weil manche Ärzte diese Info nicht kennen.
 Die Krankenkassa überweist Ihnen einen Teil als Rückerstattung.

 Schritt 2: 

Sie brauchen eine Bewilligung. Das ist im Regelfall einen Unterschrift und Stempel auf den Verordnungsschein. Anbei die Leistungen der ÖKK, die erstattet werden unter diesem LINK hier (z.B. ehemalige WGKK, etc.)

Sollten Sie eine andere Krankenkassa haben, kontaktieren Sie diese um Infos zu erhalten.

 Schritt 3: 

 Wenn Sie fertig mit der Therapie sind, brauchen Sie die Verordnung mit der Bewilligung und die Rechnung von Ihrem Physiotherapeut.


 OSTEOPATHIE 


 Um Patienten zu schützen, verlangt das Gesetz, dass Sie eine VERORDNUNG FÜR OSTEOPATHIE bekommen. Ohne dieses Dokument, darf ich Sie leider NICHT behandeln.





Verlangen Sie bei Ihrem Arztbesuch danach. Dies bekommen Sie vom, (unter anderem):

 1. HAUSARTZ
 2. INTERNIST
 3. ORTHOPÄDE,
 4. weitere FACHÄRZTE

  Manchmal müssen Sie drauf bestehen, weil manche Ärzte diese Info nicht kennen.

 Für Osteopathie, gibt es leider KEINE RÜCKSTATTUNG der Krankenkassa.

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